Reglement von Brevets Randonneurs Mondiaux (BRM) 200 bis 1000km

Vorbemerkung: Wo immer das Reglement männlich formuliert ist, sind selbstverständlich auch die anderen Geschlechter gemeint.

 

1.
Der Audax Club Parisien hat einzig und allein die weltweit geltende Vollmacht, Brevets anzuerkennen. Alle seit 1921 stattgefundenen Brevets sind in chronologische Folge unter ihrer Anerkennungsnummer (Homologation) registriert worden.


2.
Die Brevets (Prüfungen) stehen allen Fahrradfahrern offen, egal ob sie Mitglied eines Clubs, einer Vereinigung, eines Verbandes sind oder nicht.

Jedem Organisator vor Ort steht es frei, Beschränkungen aufzuerlegen, um die BRM-Veranstaltung ordnungsgemäß durchzuführen (z.B. Beschränkung der Anmeldungen, Einladungen nur für bestimmte Gruppen usw.).

Minderjährige werden unter der Auflage zugelassen, dass sie eine elterliche Einwilligung vorlegen, die den Audax Club Parisien und die veranstaltenden Organisationen von jeder Verantwortung und Haftung entbindet. Während der gesamten Strecke müssen Minderjährige von einem vorher bestimmten Erwachsenen auf dem Fahrrad begleitet werden.

Alle Fahrgeräte sind zugelassen, die ausschließlich mit Muskelkraft fortbewegt werden.


3.
Zur Durchführung eines Brevets muss jeder Teilnehmer eine Anmeldung ausfüllen und eine Gebühr entrichten, deren Höhe der Organisator festlegt.

Bei den Brevets von Audax Randonneurs Allemagne e.V. (ARA) muss jeder Teilnehmer dem Haftungsausschluss zustimmen.


4.
Jeder Teilnehmer muss Haftpflicht versichert sein, sei es über einen Verband oder durch eigene, private Versicherung (Achtung: die meisten Risiko - Versicherungen decken den Versicherungsfall bei Teilnahme an organisierten und zahlungspflichtigen Veranstaltungen nicht ab).


5.
Für jeden Teilnehmer gilt, dass er sich auf einer persönlich zu verantwortenden Ausfahrt befindet. Er muss die StVO ebenso beachten wie jede offizielle Ausschilderung.  Führt das Brevet durchs Ausland, so sind die dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen ebenso zu beachten. Weder der ACP, ARA noch der Organisator können in irgendeiner Weise für Verkehrsverstöße oder/und Unfälle verantwortlich gemacht werden, die bei einem Brevet geschehen können.


6.
Bei Nachtfahrten und schlechter Sicht gilt folgendes

  • die Räder sind mit einer StVZO-konformen Front- und Rückbeleuchtung auszustatten.
  • Die Organisatoren verweigern jedem Teilnehmer den Start, dessen Beleuchtung nicht regelkonform ist. 
  • Die Beleuchtung muss von der Abenddämmerung bis zur Morgendämmerung und bei schlechten Sichtverhältnissen (Regen, Nebel usw.) auch tagsüber eingeschaltet sein. Jeder Fahrer, egal ob er in einer Gruppe oder allein fährt, muss diese Vorschrift in vollem Umfang einhalten. Jeder muss sein Licht benutzen! 
  • Rücklichter müssen leuchtend eingeschaltet sein und dürfen nicht blinken. 
  • Alle Fahrer müssen reflektierende Kleidung tragen, die vorne und hinten deutlich reflektierendes Material aufweist und nach EN 17353 zertifiziert ist.
  • Jede festgestellte Zuwiderhandlung dieser Regel führt zur sofortigen Disqualifikation


7.
Jeder Teilnehmer muss für sich selbst sorgen. Auf der gesamten Strecke sind Begleitfahrzeuge jeglicher Art nicht erlaubt. 

Wenn der Organisator am Start Gruppen bildet, hat jeder das Recht, die Gruppe zu verlassen und seinem eigenen Tempo zu folgen. Niemand kann als Gruppenleiter angesehen werden. Alle Erkennungszeichen für einen Gruppenleiter (Trikot, Armbinde, etc..) oder Titel (Road Captain) sind nicht erlaubt. Jeder ist verpflichtet, sich zivilisiert zu verhalten und sich an alle geltenden Verkehrsregeln, Gesetze und Vorschriften zu halten. Jeder Teilnehmer hat in Auftreten und Haltung korrekt zu sein.


8.
Vor dem Start erhält jeder Fahrer eine Brevetkarte und einen Streckenplan, physisch oder digital, auf dem die Strecke und die Lage der Kontrollpunkte angegeben sind. Die Fahrer müssen auf der Strecke bleiben. Wenn ein Fahrer die Strecke verlässt, muss er an der gleichen Stelle wieder auf die Strecke zurückkehren, bevor er weiterfährt, d. h. es gibt keine Abkürzungen oder Umwege von der Strecke, es sei denn, der Organisator gibt sie vor oder Umleitungen z.B. wegen Baustellen bzw. eine geänderte Verkehrsführung machen dies notwendig. Die Fahrer müssen an jedem Kontrollpunkt anhalten, um ihre Karte zu validieren Die Organisatoren können auch unangekündigte Kontrollpunkte entlang der Strecke einrichten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Teilnehmer auf der vorgeschriebenen Strecke bleiben. 

Der Organisator muss die Brevetkarten des Audax Club Parisien oder die vom Audax Club Parisien genehmigten ARA Brevetkarten verwenden.


9.
Die Organisatoren können Kontrollpunkte einrichten, an denen kein Mitglied des Organisationsteams anwesend ist. An diesen Kontrollpunkten müssen die Teilnehmer ihre Brevetkarte in einer örtlichen Einrichtung abstempeln lassen, die der Organisator als Kontrollpunkt angibt, z. B. in einem Lebensmittelgeschäft oder an einer Tankstelle, oder die Karte auf digitalem Wege validieren.

Zu den auf der Brevetkarte zu vermerkenden Informationen über den Kontrollpunkt gehören die Uhrzeit und bei Brevets die länger als 24 h dauern, das Datum der Durchfahrt 

Für unbesetzte Kontrollpunkte, an denen keine Möglichkeit besteht, einen Stempel zu erhalten (z. B. Ankunft mitten in der Nacht), kann der Fahrer entweder 

(1) in seine Brevet-Karte Informationen von einer vorher festgelegten Landmarke oder einem Schild am Kontrollpunkt eintragen, auf dem auch die Zeit und das Datum der Durchfahrt vermerkt sind, oder 

(2) eine Bankquittung/Parkscheinquittung/Kaufquittung vorlegen, auf der er seinen vollständigen Name einträgt bzw. Abdruck einer Kontrollzange, oder 

(3) ein Foto des Teilnehmers/seines Rades mit einem Zeichen (z. B. einem Ortsschild) vorlegen, das den Ort bestimmt, oder 

(4) seine Durchfahrt durch eine elektronische Kontrolle validieren (Fotoupload, Lesen eines QR-Codes, eines elektronischen Chips usw. . ..). 

In jedem Fall muss der Fahrer seine Brevetkarte in dem für den Kontrollpunkt (KP) vorgesehenen Feld mit Uhrzeit und Datum kennzeichnen. Dieser Eintrag erfolgt bei der digitalen Brevetkarte automatisch.

Der Organisator legt vorab fest, welche Option für einen bestimmten Kontrollpunkt zugelassen wird.


Fehlende Informationen zum Durchfahrtsnachweis oder Verlust der Brevetkarte (unabhängig von der zurückgelegten Strecke) führt zur Disqualifikation. Jeder Fahrer ist dafür verantwortlich, dass seine Brevetkarte an jedem Kontrollpunkt ordnungsgemäß ausgefüllt ist. 

Die Homologation eines BRM durch einen GPS-Track kann eine Lösung sein, die von einem Organisator für die gesamte oder einen Teil der Strecke gewählt wird. Der Organisator muss jedoch immer die Möglichkeit anbieten, eine physische Brevetkarte zu verwenden.


10.
Die für jedes Brevet vorgegebenen Zeiten hängen von der nominalen und nicht der tatsächlichen Länge ab:
13:30h (200 km), 20h (300 km), 27h (400 km), 40h (600 km) 75h (1000 km).
Jedes Brevet muss innerhalb des jeweiligen Zeitlimits absolviert werden.

Die Zwischenkontrollzeiten sind lediglich ein Anhaltspunkt dafür, dass der Fahrer das endgültige Zeitlimit einhält.

Darüber hinaus sollten die Fahrer an jedem Kontrollpunkt zwischen der angegebenen Öffnungs- und der Schlusszeit des Kontrollpunkts eintreffen, die wie folgt berechnet werden: 

Öffnung: 34 km / h (km 1 bis 200); 32 km/ h (km 201 bis 400); 30 km / h (km 401 bis 600); 28 km / h (km 601 bis 1000); gerundet auf die Minute. 

Schließen: 1 Stunde + 20 km / h (km 1 bis 60); 15 km / h (km 61 bis 600); 11,428 km / h (km 601 bis 1000); gerundet auf die Minute. 

 Diese Zeiten werden auf der Brevetkarte vermerkt oder mit den Informationen zu den Kontrollstellen registriert. Wenn ein Fahrer an einem Kontrollpunkt ankommt, nachdem dieser geschlossen wurde, kann die Durchfahrt durch eine der in Artikel 9 aufgeführten Methoden validiert werden.

11.
Jeder Betrug, jede Täuschung und jeder absichtliche Verstoß gegen diese Regeln führt zum Ausschluss des Fahrers von allen vom ACP genehmigten Brevets.

12.
Bei der Ziel-Ankunft muss jeder Teilnehmer seine Karte dem Organisator bzw. an dem vom Organisator festgelegten Ort abgeben. Nach der Homologation wird sie zurückgegeben. Bei Verlust des Dokuments wird kein Duplikat ausgestellt. 

Bei Nutzung der Digitalen Brevetkarte muss der Teilnehmer das Brevet in der Applikation abschließen.

Da diese Brevets keine Wettfahrten darstellen, gibt es auch keine Klassifizierung. 

Teilnehmer, deren Brevet homologisiert wurde, können eine spezielle Medaille erwerben, müssen dies jedoch ausdrücklich bei der Anmeldung, spätestens bei Abgabe der Brevetkarte verlangen. Der Betrag ist entweder mit der Anmeldung oder bei Übergabe der Streckenkarte am Ziel zu entrichten.


13.
Die Medaillen, die ein erfolgreiches Brevet belegen sind bronziert (200 km), silberfarben (300 km), silber/goldfarben (400 km), goldfarben (600 km) und silbern (1000 km). Das Design ändert sich nach jedem PBP. 

Der Preis der Medaillen wird durch die Organisatoren der Brevets festgelegt.

Super Randonneur: eine Auszeichnung, die an Randonneure vergeben wird, die innerhalb eines Kalenderjahres die Serie 200, 300, 400 und 600 km Brevets erfolgreich gefahren sind. 

Eine Medaille (PBP-Jahrgang) über diese Auszeichnung erhält der Randonneur, der sie bei Audax Randonneurs Allemagne e.V.  beantragt. Dazu müssen die Brevet-Homologationen angegeben und der Betrag der Medaille bezahlt werden.


14.
Ein Brevet kann weder ganz noch teilweise gleichzeitig mit einem anderen Brevet (Langstreckenfahrt) durchgeführt werden.

15.
Alle Veranstaltungen, die den BRM in einem geographischen Gebiet betreffen, wie z.B. Klassifizierungen, Auszeichnungen, Herausforderungen, usw., sowohl für die Teilnehmer als auch für die Organisatoren, fallen ausschließlich in die Zuständigkeit des ACP-Vertreters und seines Verbandes.


16.
Mit der Teilnahme an einem Brevet akzeptieren die Fahrer die Veröffentlichung ihres Namens und der Homologation in den von den Organisatoren veröffentlichten Daten. Ihre Identität darf niemals zu kommerziellen Zwecken verwendet oder zu diesem Zweck an Dritte weitergegeben werden.

 

17.
Mit der Teilnahme an einem Brevet und seinem Start erkennt der Teilnehmer uneingeschränkt die vorliegenden Regeln an. Jeder Einspruch, gleich welchen Anlasses, ist in Textform innerhalb von 48 Stunden den Organisatoren einzureichen. Die Organisatoren nehmen zum Einspruch Stellung und reichen diese zur Prüfung und Entscheidung an den ARA-Sprecher weiter.

18.
Jede Frage bezüglich der endgültigen Entscheidung wird an den Vorstand des Audax Club Parisien mit Empfehlungen des Organisators und des ARA-Sprechers weitergeleitet. Der Vorstand des Audax Club Parisien ist die letzte Instanz für alle Beschwerden oder Fragen, die nicht ausdrücklich in diesem Reglement geregelt sind.

November 2024