Anmeldung Rheingold

Beim Start werde ich das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(i.d.R. frühestens 4 Wochen nach Anmeldung)
Option

Haftungsausschluss
Der Ausrichter des Brevets haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Teilnehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz der Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Ausrichters beruhen. Soweit dem Ausrichter keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Der Ausrichter haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern dieser schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die gesetzliche Haftung des Ausrichters wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.

Mit seiner Meldung anerkennt der Teilnehmer, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr und Risiko erfolgt, dass die STVO einzuhalten ist und das Mindestalter für die Teilnahme 18 Jahre beträgt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Touren auf nicht abgesperrten Straßen und Wegen stattfinden, die nicht vorhersehbare Gefahrenstellen bergen können.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung angegebenen Daten elektronisch gespeichert und sein Name im Zusammenhang mit den Teilnehmer- und Ergebnislisten sowie die von ihm gemachten Fotos und Videos ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen.